Es ist eine Fehlannahme, dass eine Mitgliedschaft beendet werden kann, indem der LSV-Auftrag bei der Bank gelöscht wird. Wird der LSV-Auftrag gelöscht, erhält die Organisation darüber keine Information. Die Mitgliedschaft bleibt bestehen und der Mitgliederbeitrag ist weiterhin geschuldet. Entsprechend werden Mitgliederrechnungen sowie gegebenenfalls Zahlungserinnerungen für ausstehende Beiträge versendet. Dies kann über einen längeren Zeitraum erfolgen, bis die Mitgliedschaft bei der Organisation aufgelöst wird.
Wer eine Mitgliedschaft auflösen möchte, muss dies direkt der Organisation mitteilen. In der Regel ist dies telefonisch, per E-Mail oder schriftlich möglich.
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