IV- & Sozialhilfebeziehende

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Oft gefragt: Können IV- und Sozialhilfebeziehende eine Mitgliedschaft abschliessen?

Grundsätzlich gibt es keine Regel, welche Menschen mit einer IV-Rente oder Sozialhilfe von einer Mitgliedschaft ausschliesst. Entscheidend ist, dass die Person selbstständig und informiert über eine Mitgliedschaft entscheiden kann und einen Beitrag wählt, der zu ihrer persönlichen finanziellen Situation passt.

Die persönlichen Lebenssituationen sind sehr unterschiedlich. Deshalb fragen wir bei Bedarf nach, ob der gewählte Mitgliederbeitrag für die Person stimmig ist, und weisen darauf hin, dass auch ein tieferer Beitrag gewählt werden kann.

Erklärt eine Person, dass sie sich aufgrund ihrer finanziellen Situation, beispielsweise wegen des Bezugs von IV oder Sozialhilfe, keine Mitgliedschaft leisten kann oder möchte, wird dies selbstverständlich  respektiert.